Wochenschnack
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die tageszeitung | Rudi-Dutschke-Straße 23 | 10969 Berlin | briefe@taz.de | www.taz.de/zeitung

Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von LeserInnenbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der taz wieder.

Ziviler Ungehorsam ist nötig

Fluchthelfer Griechenland will deutschen Pensionär und drei spanische Feuerwehrleute wegen Fluchthilfe für 16 und 10 Jahre inhaftieren

Verdienstkreuz für Fluchthelfer.in des Kollektivs peng Foto: Björn Kietzmann

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Gesetz ist falsch

betr.: „Jede Strafe für Fluchthelfer ist zu hoch“, taz vom 14. 9. 16

Zuerst stolpere ich drüber: Immerhin gelten ja Gesetze, und über deren Berechtigung muss der Gesetzgeber entscheiden, nicht der einzelne Gesetzesbrecher. Also ist es konsequent, den deutschen Pensionär anzuklagen.

Aber das Gesetz gegen Flucht ist wirklich falsch. Der Verweis auf die DDR-Republikflüchtlinge und ihre Helfer, die Helden waren, trifft: Seit wann (und warum) muss Deutschland eigentlich „seine Grenzen schützen“? Wenn alle Menschen gleich sind vor dem Gesetz, dann kann man doch nicht den einen verbieten, ein Land zu verlassen (Nord-Korea finden wir deshalb doof) oder Anderen, ein neues zu betreten (Ankömmlinge bei uns finden wir illegal?) Wenn wir aber Grenzkontrollen brauchen, um die Ankunft neuer Besucher schlicht organisieren zu können, dann macht halt den Flugweg auf! Dann kommen die Leute sicher in Airports an, wie jeder Reisende, dort gibt es auch Infrastruktur für Passkontrollen. Und die „Schlepper“ verlieren ihr Geschäft an easyJet. Also: das Konzept der Einreiseverbote muss weg. Dann fallen auch Strafen gegen sogenannte Fluchthelfer weg.

Wer davon redet „die Grenzen schützen zu müssen“, will eigentlich nur den Status quo schützen, in dem er selbst was hat, von dem er glaubt, dass der Andere es ihm wegnehmen will. Ich dachte, unser Land ist größer als ein Kindergarten.

WINFRIED HOCH, Werne

Vorschriftswidrig

betr.: „Schleuser und stolz darauf“, taz.de vom 12. 9. 16

Hamburgs Innensenator Helmut Schmidt übertrat 1962 während der Sturmflut seine Befugnisse, um Menschenleben zu retten.

Montgomerys Einwohnerin, Rosa Parks, blieb 1955 im Bus vorschriftswidrig sitzen, anstatt ihn für Weiße zu räumen.

Politische Evolution ist ohne Gesetzes-Übertritte nicht denkbar.

LINKSMANN, taz.de

Schwächelnd

betr.: „16 Jahre Haft wegen ‚Schlepperei‘. Lebensabend ruiniert“,taz.de vom 14. 9.1 6

Selbst wenn der Mann Menschen geschmuggelt hätte, ist aber doch wohl auch klar, dass das gesetzliche Verbot unmenschlich ist, weil es gegen die menschenrechtliche und auch Kant’sche Freizügigkeit verstößt wie auch die Kombination der Einwanderung mit staatlicher Unterstützung und damit Gängelung. Irgendwie zeigt sich die Bundesregierung so wie immer: in Fragen der Menschenrechte schwächelnd und nur bei Erinnerungstralala mitunter engagiert: 16 Jahre Strafe für einen Luxustransfer sind doch zumindest unangemessen …

GOTTFRIED SCHERER, taz.de

Weniger Leichen

betr.: „Lebensabend ruiniert“,taz.de vom 14. 9. 16

Schleppen kostet Geld. Der Betrieb eines Kreuzfahrtschiffs auch. Legale Einreise = weniger kaputte Schlauchboote = weniger Leichen.

NZULI SANA, taz.de

Erschüttert

betr.: „Lebensabend ruiniert“,taz.de vom 14. 9. 16

Dass ein Mensch in diesem Alter sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst ist, erschüttert mich doch sehr. Wären die Betroffenen als Schiffbrüchige aufgenommen worden, liegt, leider leider, der Sachverhalt für mich anders als dadurch, dass er sie in der Türkei an Bord nahm. Sosehr ich ihm auch eine humanitäre Absicht unterstellen möchte …VIDOCQ, taz.de

Ziviler Ungehorsam

betr.: „Lebensabend ruiniert“,taz.de vom 14. 9. 16

Ich hörte, dass Skipper durchaus öfter mal Menschen quasi per Anhalter mitnehmen. Auf mich macht die Geschichte auch nicht den Eindruck, als hätte Keller das Geld nötig. Zudem schleppen selbst Mitglieder des Deutschen Bundestags und rufen zu zivilem Ungehorsam auf. Also Butter bei die Fische.

BATMAN, taz.de

Nicht wegsehen

betr.: „Lebensabend ruiniert“,taz.de vom 14. 9. 16

Was mir nicht eingehen will, ist, warum die Flüchtlinge nicht genauere Angaben dazu gemacht haben, wem sie das Geld zur Hand gegeben haben. Das könnte doch das entlastende Indiz sein. Ich glaube Keller, und wenn die Bundesregierung bewiesen hat, dass sie mit Leichtigkeit in Griechenland auch negativ intervenieren kann, dann soll die gefälligst hier Einfluss nehmen. Mir ist aber so, dass Keller wohl als ein willkommenes Exempel auch zur Warnung an alle „Hobbyschlepper“ verstanden werden soll.

Nein, bitte hier nicht wegsehen! Sonst fährt wohl so mancher Hobbykapitän lieber einen Bogen um die Ertrinkenden in spe.

ANAMOLIE, taz.de

Niedriges Gesetz

betr.: „Jede Strafe ist zu hoch“,taz.de vom 15. 9.16

Eine Maßnahme, Menschen der Gefahr für Leib und Leben zu entreißen oder Kinder, die gegen ihren Willen von Eltern getrennt, diese unmittelbar ihren Eltern zuzuführen, ausgerechnet mit dem Strafgesetzbuch zu beantworten, offenbart die Möglichkeit, Recht durch Gesetz zu verhindern zu versuchen. Da bricht höheres Recht niedrigeres Gesetz zu Recht. BE, taz.de

Mit Strafe bedroht

betr.: „Jede Strafe ist zu hoch“,taz.de vom 15. 9. 16

Ein „Menschenschmuggler“, der unter Ausnutzung der Notlage der geschmuggelten Menschen einen deutlich höheren Preis verlangt, könnte in Deutschland nach § 291 StGB wegen Wuchers belangt werden. Die Ausnutzung der Flüchtenden ist also bereits mit Strafe bedroht!

Der Rest bedarf keiner Strafe, da kann ich dem Kommentator nur zustimmen!

ALEXANDER KOSUBEK, taz.de

Doppelmoral

betr.: „Jede Strafe ist zu hoch“, taz.de vom 15. 9. 16

Als die syrische Familie Griechenland erreichte, war ihre Flucht bereits gelungen. Ab da begann, unterstützt durch Pensionär Keller, die illegale Einwanderung. Diese ist gesetzeswidrig und damit strafverfolgt. TRABANTUS, taz.de

@Trabantus Artikel verstanden? Es geht um Doppelmoral, nicht um juristische Rechthaberei.

SAPASAPA, taz.de

@Sapasapa Selbst juristisch sollte es fragwürdig sein, ob eine Flucht nach Griechenland als abgeschlossen gewertet werden könnte. Immerhin darf aus Deutschland in dieses Land nicht abgeschoben werden, da den Menschen dort eine unmenschliche Behandlung durch die Behörden erwartet. Wie kann ein Mensch dann dort als „sicher“ gelten?

DHIMITRY, taz.de