LeserInnenbriefe
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Die Grünen haben viel zu verlieren

betr.: „Die schwarz-grün Schwache“, taz.nord vom 17. 8. 16

Das Porträt über Katharina Fegebank führt nicht weit genug. Denn das Politikverständnis eines „optimierten Opportunismus“ dürfte lediglich in einer Stadt wie Hamburg funktionieren, wo auch viele Menschen zum Einkaufen in den Biomarkt immer noch mit dem Auto fahren. Schließlich herrscht auf Bundesebene ein vollkommen anderes Klima, da man hier nicht zuletzt auch 16 Landesverbände durch eine programmatische Glaubwürdigkeit von seinen Ideen überzeugen muss. Deshalb haben die Grünen sehr viel bei einem Pakt mit Angela Merkel zu verlieren, zumal die Bundeskanzlerin bekanntermaßen zu den entschiedensten Befürwortern des längst nicht toten TTIP-Abkommens einschließlich seiner Schiedsgerichte zählt!

RASMUS PH. HELT, Hamburg

Polemische Headline

betr.: „Wer berichtet, stiftet an“, taz.nord vom 17. 8. 16

Sorry, aber eine ziemlich polemische Headline. Habt ihr das nötig? Hat Romann das so gesagt, bzw. gemeint? Als Polizeipräsident verteidigt er natürlich seine Mitarbeiter, manchmal mehr, als das einem als Bürger oder Pressevertreter lieb sein kann. Ihr verteidigt eure Zunft, was auch in Ordnung geht. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen, falls sie jemanden interessiert. In dem Fall wäre die Frage zu stellen: hat der NDR richtig bzw. im Interesse der Öffentlichkeit gehandelt, indem er das Material so in der Form veröffentlicht hat, bzw. hat er vorher die Polizei informiert, etc. pp. Die Fragen dürft ihr den Kollegen schon stellen. SAPASAPA, taz.de

Aufklärung ist nötig

betr.: „Wer berichtet, stiftet an“, taz.nord vom 17. 8. 16

@SAPASAPA: Ich erkenne nicht, was an der Überschrift polemisch sein soll. Ein Polizeipräsident sollte nicht im Sinne von Chorgeist seine Mitarbeiter verteidigen, sondern dafür sorgen, dass der Fall aufgeklärt wird. Wo kommen wir denn hin, wenn Journalisten ihre Veröffentlichungen vorher mit der Polizei abstimmen. Das könnte den Polizeigewerkschaften so passen.

SENZA PAROLE, taz.de

Recht auf Befehlsverweigerung

betr.: „Polizei beschmiert Rote Flora“, taz.nord vom 24. 8. 16

Die Spitzel haben gegen geltendes Gesetz gehandelt, also ist auch gegen sie Widerstand möglich. „Nur ihren Job gemacht“, sollte man nicht generell als strafbefreiend werten können. Vielmehr sollte man Befehlsverweigerung mit Verweis auf geltendes Recht straf- und sanktionsfrei machen. LESTI, taz.de