in aller kürze
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Verlängerung der Linie 8ist vorerst gestoppt

Die Straßenbahnlinie 8 kann nicht auf niedersächsisches Gebiet verlängert werden. Das hat am Freitag das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses hätte das Personenbeförderungsgesetz sein müssen, nicht das Eisenbahnrecht, begründeten laut Radio Bremen die Richter ihre Entscheidung. Das Gericht bemängelt außerdem, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte stattfinden müssen. Jetzt muss die Verlängerung der Linie 8 nach Stuhr und Weyhe neu geplant werden. (taz)