Minus für Eltern

Senat bestätigt: Familien gelten nicht mehr als Härtefälle bei Studienplatzvergabe. GAL fordert Gesetzesänderung

Die GAL-Opposition fordert eine Korrektur des neuen Zulassungsgesetzes für Hochschulbewerber. Es sei ein „sozialer Skandal“, kritisierten die Grünen gestern, dass Alleinerziehende und Eltern bei der Vergabe von Studienplätzen nicht mehr bevorzugt würden.

Auf eine kleine Anfrage der GAL-Abgeordneten Heike Opitz räumte der Senat jetzt ein, Alleinerziehende, Ehepartner und Eltern nicht mehr als Härtefälle zu betrachten – als Bewerber, für die ein Studium außerhalb Hamburgs unzumutbar ist. „Die Gleichbehandlung“ dieser Gruppe im Bewerbungsverfahren „nunmehr im Einklang mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen und den anderen Ländern verstößt nicht gegen das Gebot des besonderen Schutzes von Kind und Familie“, meint der Senat. Das frühere Privileg sei auf Bewerber aus Hamburg und Umgebung beschränkt gewesen und daher eine unzulässige Landeskinderklausel.

Dieses Argument „ist absurd“, so Opitz: „Der Grund für die Härtefallquote ist ja gerade, dass die Betroffenen örtlich gebunden sind und nicht wie andere Bewerber an einem anderen Ort studieren können.“ Durch die Novelle werde nun für viele Eltern ein Studium unmöglich. Die Bürgerschaft müsse eingreifen.

Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) hatte die Kappung der Quote zu diesem Herbst auf fünf Prozent durchgesetzt – für die Uni hieß das eine Senkung um 75 Prozent, für die Fachhochschule HAW um zwei Drittel. GAL und SPD halten das neue Reservoir für zu klein.

Laut Senat wurden jetzt 33 von 229 Härtefallanträgen genehmigt. Vergleichszahlen zu früher gebe es nicht. Als Härtefälle gelten weiterhin kranke und behinderte Menschen. Eva Weikert