WAS MACHT EIGENTLICH ... Günter Piening?
: Binationale aufklären

Günter Piening hat noch einmal nachgezählt. „Rund ein Viertel der vor Berliner Standesämtern geschlossenen Ehen sind inzwischen gemischtnational“, teilte der Migrationsbeauftragte gestern mit. Damit sei bewiesen, dass sich die Gesellschaft immer weiter öffne und eben nicht in abgeschottete „Parallelgesellschaften“ zerfalle. Zumindest im Bett, so sollte man meinen, schreitet die Integration voran. Doch solche Statistiken werden bekanntlich erst interessant, wenn man sie interpretiert. Und da muss man nicht unbedingt Pienings Auslegung folgen. Der hat extra für die binational Liebenden eine Broschüre erstellen lassen. Die ist unter www.berlin.de/sengsv/auslb/publikationen/recht.html abrufbar und enthält neben wichtigen Informationen über rechtliche und kulturelle Fragen auch die entscheidenden Hilfen zur Hochzeitszahleninterpretation. „Durch die Eheschließung mit Deutschen entsteht für die jeweiligen Ausländerinnen und Ausländer regelmäßig ein Anspruch auf Aufenthaltsrecht“, heißt es dort. Und noch deutlicher: „Eine beabsichtigte Eheschließung (Verlobung) oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft genügen allein nicht.“ Für mononationale Paare ist – gerade im liberalen Berlin – der Gang vor den Altar nur ein Frage der Romantik, für die laut Piening so wunderbar in die offene Gesellschaft integrierten nichtdeutschen GattInnen hingegen schlichtweg eine Frage der Existenz. Kein Wunder, dass sie sich eher trauen, Ja zu sagen, wenn die Ausländerbehörde ansonsten ihren Segen verweigert. GA FOTO: ARCHIV