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Stuttgart-21-GegnerSchadenersatz für von Polizei Geschädigte

STUTTGART | Knapp sechs Jahre nach dem rechtswidrigen Polizeieinsatz mit Wasserwerfern und Tränengas bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 erhalten nun 19 Opfer Schadenersatz. Wie ein Polizeisprecher am Montag in Stuttgart mitteilte, wurden kleinere Beträge von 300 Euro bereits ausbezahlt. Höhere Summen bis hin zu einem fünfstelligen Betrag, die der durch einen Wasserwerferstrahl nahezu erblindete Dietrich Wagner fordere, würden noch geprüft.

Die Demonstration am 30. September 2010, dem „schwarzen Donnerstag“, war von der Polizei mit Gewalt aufgelöst worden. Nach offiziellen Angaben wurden dabei etwa 160 Menschen durch Schlagstöcke, Tränengas und Wasserwerfereinsätze verletzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bezeichnete den Einsatz in einem Urteil vom November als rechtswidrig. Die Demo sei vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt gewesen und hätte nicht durch Platzverweise aufgelöst werden dürfen. Die Richter rügten vor allem den Wasserwerfer­einsatz und intensive Wasserstöße auf Demonstranten. (afp)

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