Stuttgart-21-Gegner: Schadenersatz für von Polizei Geschädigte
Die Demonstration am 30. September 2010, dem „schwarzen Donnerstag“, war von der Polizei mit Gewalt aufgelöst worden. Nach offiziellen Angaben wurden dabei etwa 160 Menschen durch Schlagstöcke, Tränengas und Wasserwerfereinsätze verletzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bezeichnete den Einsatz in einem Urteil vom November als rechtswidrig. Die Demo sei vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt gewesen und hätte nicht durch Platzverweise aufgelöst werden dürfen. Die Richter rügten vor allem den Wasserwerfereinsatz und intensive Wasserstöße auf Demonstranten. (afp)
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