Weil Gewalt im Spiel ist

FUSSBALL Die DFL begründet, warum sie Rechnungen für Polizeieinsätze aus Bremen nicht zahlen will

Im Streit um die Kosten für Polizeieinsätze mit der Stadt Bremen hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) eine ausführliche Klagebegründung eingereicht. Als Dachverband ist die DFL für die Vermarktung der 1. und 2. Bundesliga mit jeweils 18 Vereinen zuständig.

Die Argumente, die sie in dem Schreiben an das Verwaltungsgericht Bremen vorbringt, sind zwar nicht wirklich neu. Doch geht es nicht nur um sechsstellige Beträge, für die sich die DFl nicht in der Pflicht sieht, sondern auch um Grundsätzliches.

Die DFL klagt gegen die Stadt Bremen, die ihr bereits diverse Einsatzkosten der heimischen Polizei in Rechnung gestellt hat. Enstanden sind die Aufwendungen jeweils im Rahmen von Heimspielen des Erstligisten Werder Bremen, bei denen sich Fans immer wieder mal streiten oder prügeln.

Aus Bremer Sicht türmen sich von Spiel zu Spiel die Überstunden genervter Polizisten. Die Stadt hat der DFL alleine für das Werder-Heimspiel gegen den Hamburger SV aus der Saison 2015 eine Rechnung in Höhe von 425.718,11 Euro zugeschickt. Selbst eine Partie gegen Borussia Mönchengladbach, deren Brisanz sich eigentlich in Grenzen hält, schlägt mit 227.458,03 Euro zu Buche.

Das Ressort für Inneres und Sport findet, dass sich die DFL und ihre vermögenden Vereine an den Polizeikosten für Risikospiele beteiligen sollten, anstatt dass klamme Haushalte zusätzlich belastet werden.

In der Klagebegründung der DFL heißt es nun: „Gewalttätigkeiten in diesem Bereich stellen ein allgemeines, gesamtgesellschaftliches Problem dar.“ Und überhaupt: Was die Stadt Bremen da zusammenaddiere, sei aus DFL-Sicht mehrfach verfassungswidrig.

Die DFL hat Angst, dass sie und ihre Vereine künftig immer dann zur Kasse gebeten werden, sobald der bezahlte Fußball gewaltbereite Fans und damit eine Menge Ärger anlockt. Beim Streit zwischen Bremen und der DFL wird daher die grundsätzliche Frage ausgefochten, ob die Polizei nicht mit allen Konsequenzen in der Pflicht ist, überall dort als Freund und Helfer anzurücken, wo Gefahr im Spiel ist.

Die Klagebegründung der DFL klingt klar und deutlich formuliert – und enthält Hinweise darauf, dass der Verband gewillt ist, sämtliche gerichtliche Instanzen zu bemühen, um eine Niederlage abzuwenden, die für ihn bundesweite und zusammengerechnet millionenschwere Folgen hätte.OTO