piwik no script img

VerwaltungsgerichtsurteilKeine Abschiebung nach Ungarn

MANNHEIM | Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Bereits 2014, als der Syrer über Ungarn nach Deutschland eingereist war, sei das ungarische Abschiebehaftsystem „in so erheblichem Maße mängelbehaftet gewesen“, dass dem Kläger dort beim Stellen eines Asyl­antrags „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ gedroht hätte, heißt es in einem am Montag in Mannheim veröffentlichten Urteil. (afp)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen