Sparkasse haftet für EC-Karte

BONN dpa/taz ■ Die Sparkasse Köln/Bonn muss einem Ehepaar 40.000 Euro ersetzen, die ein EC-Karten-Betrüger von ihrem Konto am Kassenschalter abgehoben hatte. Der Fall (LG Bonn 3 O 126/05) sei jetzt rechtskräftig, bestätigte gestern ein Sprecher des Bonner Landgerichts. In dem Urteil heißt es, die Bank habe ihre Sorgfaltspflicht gravierend verletzt, als sie dem falschen Kunden ohne weitere Sicherheit das Geld ausgezahlt hatte. Eine Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Ausweis und EC-Karte – der Täter hatte beide Dokumente gestohlen – gebe es nicht, so das Gericht.

Zum Hintergrund des Falls: Am 1. Oktober 2004 war ein unbekannter Betrüger mit der EC-Karte und dem Personalausweis eines 40-jährigen Arztes in vier Bonner Filialen der Sparkasse aufgetaucht. Er legte beide Dokumente vor und bekam jedes Mal – ohne weitere Nachfragen – 10.000 Euro ausgezahlt. Innerhalb von anderthalb Stunden hatte er 40.000 Euro abgehoben. Die Sparkasse Köln/Bonn hatte im August noch angekündigt, gegen das Urteil vom 23. August 2005 in Berufung zu gehen, weil sie der Ansicht war, dass sie selbst keinen Fehler gemacht habe. Ganz im Gegenteil: Der Karteninhaber sei nicht sorgsam genug mit seinen Papieren umgegangen. Er hätte auch EC-Karte und Personalausweis getrennt aufbewahren müssen. Dem aber widersprachen die Bonner Richter im Urteil: Eine Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung von Ausweis und EC-Karte gebe es nicht. Diese Dokumente „gehören zu den persönlichen Wertgegenständen, welche Beschäftigte erlaubterweise zu ihrem Arbeitsplatz mitzunehmen pflegen“, sagten die Richter.