Ermittlungen größtenteils beendet

SPITZELEI „Der Verjährung unterfallen“: Verdeckte Ermittlerin Iris P. war Thema im Innenausschuss

Ein Vorgesetzter hat gegen „Beratungspflicht und Fürsorgepflicht“ verstoßen

In der Affäre um die Undercover-Polizistin Iris P. alias „Iris Schneider“ sind die disziplinarrechtlichen Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. Das berichtete Polizeipräsident Ralf Meyer am Donnerstag vor dem Innenausschuss der Bürgerschaft. Meyer hatte im August 2015 Verfahren gegen die verdeckte Ermittlerin (VE) sowie zwei „VE-Führer“ in der Staatsschutz-Abteilung des Landeskriminalamtes eingeleitet.

Geklärt werden sollte dabei, ob es beim verdeckten Einsatz in der Hamburger linken Szene zwischen 2001 und 2006 zu polizeirechtlichen Verfehlungen kam. So hätte P. in ihrer Funktion als verdeckte Aufklärerin – „Beamtin für Lagebeurteilung“ – keine Privatwohnungen betreten dürfen.

Die Disziplinarabteilung kommt demnach zum Ergebnis, dass ein VE-Führer gegen die „Beratungspflicht und Fürsorgepflicht“ verstoßen hat. Das führt laut Polizeisprecher Timo Zill im schlimmsten Fall zu Gehaltskürzungen oder „Beförderungsstau“. Das Verfahren gegen einen weiteren VE-Führer ist Meyer zufolge noch nicht abgeschlossen, der Betroffene sei aber versetzt worden.

Das Verfahren gegen Iris P. selbst sei eingestellt: In ihrem Fall würden mögliche Vergehen „der Verjährung unterfallen“, sagte der Polizeipräsident.

Vor dem Verwaltungsgericht ist in diesem Zusammenhang noch eine Klage gegen die Polizei anhängig: Eine Betroffene hatte drei Mal ihren Urlaub mit ihrer vermeintlichen Lebenspartnerin „Iris Schneider“ verbracht – und klagt jetzt wegen schweren Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte. KVA