FALL OURY JALLOH
: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

DESSAU-ROSSLAU | Die juristische Auseinandersetzung um den Tod des Afrikaners Oury Jalloh im Jahr 2005 in einer Arrestzelle eines Dessauer Polizeireviers geht möglicherweise in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau teilte in der Nacht zu Samstag mit, dass fristgerecht innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg eingelegt worden sei. Das Landgericht hatte den Beamten Andreas S. am Donnerstag vergangener Woche wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt.

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann erklärte, wendet sich die staatsanwaltschaftliche Revision gegen die Richterentscheidung, bestimmte juristische Fragestellungen nicht in die rechtliche Prüfung einzubeziehen. Konkret handele es sich um die Frage, ob zutage getretene Verstöße gegen das Polizeigesetz und die Gewahrsamsordnung unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Freiheitsberaubung mit Todesfolge geprüft werden müssten. Diese Umstände seien in der Hauptverhandlung keiner Detailprüfung unterzogen worden. (epd)