Korrekturen und Klarstellungen
: Strafen nur vom Gericht

Am Montag hat sich das Model Gina-Lisa Lohfink vor Gericht dagegen gewehrt, dass sie 24.000 Euro Strafe zahlen muss. Ihr war vorgeworfen worden, zwei Männer fälschlicherweise als Vergewaltiger angezeigt zu haben.

Da dieser Fall zum Exempel in der Debatte über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts wurde, hat auch die taz groß berichtet. Dabei haben wir geschrieben: „Die Staatsanwaltschaft verurteilt Lohfink zu einem Bußgeld wegen falscher Anschuldigung.“

Das ist doppelt falsch. Staatsanwälte können eine Bestrafung nur beantragen. Verhängt wurde die Geldstrafe (kein Bußgeld), wie es sich gehört, vom Berliner Amtsgericht.