FUG UND RECHT
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Ein Aufstocker, der wegen seines geringen Einkommens zusätzlich Arbeitslosengeld II bezieht, muss davon keinen Unterhalt bezahlen. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, können vom Arbeitslosengeld grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen abgezogen werden, weil dieses als Existenzminimum geschützt ist. Dies gelte auch dann, wenn der Empfänger zusätzlich arbeitet und deswegen mehr Geld zur Verfügung hat (Aktenzeichen L 6 AS 1200/13). Im konkreten Fall hatte das Jugendamt von einem Vater im Raum Hannover monatlich 50 Euro Unterhalt für dessen 12-jährige Tochter verlangt. Da er lediglich rund 700 Euro brutto monatlich verdient, erhielt der Vater ergänzend Arbeitslosengeld. +++ Ehrenamtliche rechtliche Betreuer kranker oder behinderter Menschen will das niedersächsische Justizministerium besser unterstützen: „Menschen, die sich für die Übernahme einer rechtlichen ehrenamtlichen Betreuung entscheiden, leisten einen wertvollen Dienst“, sagte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). Eine neue 97-seitige Broschüre mit Mustern für Anträge, Schreiben an Gerichte und Berichtsvordrucken solle die Betreuungstätigkeit künftig erleichtern. In Niedersachsen seien derzeit rund 140.000 Menschen auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Etwa in zwei Dritteln der Fälle übernehmen die Aufgabe Ehrenamtliche, oft Verwandte +++ Bei einem vom Jobcenter genehmigten Umzug zählen auch die Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zu den Umzugskosten im engeren Sinn. Diese seien daher vom Jobcenter zu erstatten, entschied jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen L 6 AS 1349/13). Dem Urteil liegt der Fall eines 1955 geborenen Klägers zugrunde, der nach der Trennung von seiner Ehefrau umzog. Die Kosten für ein Umzugsunternehmen bezahlte das Jobcenter ohne Probleme. +++