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URTEIL Das niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

HANNOVER dpa | Erstmals hat in Deutschland ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Länder als verfassungswidrig eingestuft. Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover setzte am Mittwoch die Klage eines leitenden Angestellten aus, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte. Das Gericht verwies das Verfahren zur grundsätzlichen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.

Die Richterin Georgia Gascard sagte, das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlags seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. „Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf.“ Der „Soli“ wurde 1991 eingeführt, zunächst für ein Jahr. Schwarz-Gelb führte den Zuschlag 1995 erneut ein – diesmal unbefristet. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßte das Urteil. Eine Überprüfung des „Soli“ durch Karlsruhe werde Rechtssicherheit schaffen.

Eine frühere Klage des BdSt gegen den Soli war von Karlsruher Richtern nicht angenommen worden. Ob und wann sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Soli befasst, stand noch nicht fest.