in aller kürze
:

Ultra Valentin in Freiheit

Den Haftbefehl gegen den wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Werder-Ultra Valentin S. hat die Große Jugendkammer gestern aufgehoben: Zwar bleibe der 21-Jährige weiter dringend tatverdächtig, eine weitere Untersuchungshaft wäre aber, weil voraussichtlich nach Jugendstrafrecht geurteilt wird, unverhältnismäßig: Deren Dauer darf das erwartete Strafmaß nicht überschreiten. (taz)