DER MIETHAI
: Bitte bremsen Sie jetzt!

Silvia Sonnemann ist Geschäftsführerin beim Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern

Die Neuvermietungspreise steigen unvermindert. Zwölf Euro netto kalt pro Quadratmeter sind doch völlig normal: Das denken viele Vermieter und auch einige Mieter. Doch in Hamburg liegt der ortsübliche Quadratmeterpreis im Mittel derzeit nur bei acht Euro, um genau zu sein bei 8,02 Euro netto kalt – laut dem aktuellen Mietenspiegel. Die meisten aktuellen Vermietungsangebote setzen sich also dem Verdacht aus, ein Fall für die Mietpreisbremse zu sein. Die gibt es in Hamburg seit dem 1. Juli 2015 und seit dem 1. Dezember auch in vielen angrenzenden Kommunen im benachbarten Schleswig-Holstein.

In der Praxis fällt auf, wie selten Neumieter ihre Miete tatsächlich überprüfen lassen. Die meisten empfinden wohl nach langer Suche einen Preis von zwölf Euro je Quadratmeter für eine 1950er-Jahre-Wohnung als noch okay. Weist man sie auf die Mietpreisbremse hin, winken einige ab, denn sie wollen sich nicht nach den Strapazen der Wohnungssuche bei ihrem Vermieter unbeliebt machen. Auch werden immer wieder Zweifel an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse geäußert.

Instrument mit Ausnahmen

Tatsächlich gilt die Mietpreisbremse mit einigen Ausnahmen oder Einschränkungen – zum Beispiel für modernisierte Wohnungen, Neubauwohnungen, umgebaute Wohnungen oder Wohnungen, die zuvor schon teuer waren. Dennoch sind zwölf Euro kalt nur sehr selten zulässig; viele Mieten ließen sich also deutlich senken. Mag sein, dass man sich mit sowas nicht beliebt macht bei seinem Vermieter. Aber Verbraucherschutzrechte wie die Mietpreisbremse sollen Mieter vor überhöhten Forderungen schützen – egal ob der Vermieter nun aus Unwissenheit handelt oder aus Berechnung die Wohnungsnot ausnutzt.

Was tun bei ungutem Gefühl?

Der Mietpreis-Check auf der Internetseite von Mieter helfen Mietern – zu finden unter www.mhmhamburg.de/mietpreis-check.html – gibt allen, die seit dem 1. Juli vergangenen Jahres eine Wohnung in Hamburg angemietet haben, eine erste Einschätzung, ob ihre Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ist dies der Fall, gibt das Infoblatt Nummer 14, „Mietpreisbremse“, erste Tipps, was nun getan werden kann.

Jeder, der wegen seiner Miethöhe ein ungutes Gefühl hat, sollte jetzt diese kostenlosen Möglichkeiten nutzen, denn das Rückfordern überhöhter Mietzahlungen ist dann erst nach einer Rüge gegenüber dem Vermieter möglich. Vielleicht stellt sich auch nur heraus, dass die zu zahlende Miete leider doch zulässig ist – das ungute Gefühl aber lässt sich auf jeden Fall klären.

Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, ☎431 39 40