Wasserwerfer von St. Pauli-Fans darf nicht auf die Straße

GERICHTSENTSCHEID Ausgemustertes polnisches Polizeifahrzeug verliert seine Zulassung

Eine Fangruppe des Fußball-Zweitligisten FC St. Pauli darf nicht mehr mit einem ausgedienten Wasserwerfer-Fahrzeug der Polizei auf die Straße. Das Verwaltungsgericht Aachen habe jetzt eine entsprechende Entscheidung des Straßenverkehrsamts bestätigt, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die Fans hatten den Wasserwerfer nach Medienberichten in Polen gekauft und in Aachen einen Verein gegründet, um ihr Wunschkennzeichen zu bekommen: AC-AB 1910. ACAB steht für „all cops are bastards“, 1910 ist das Gründungsjahr des FC St. Pauli. Das Straßenverkehrsamt in Aachen hatte aber keinen Verdacht geschöpft und den Wasserwerfer 2010 mit dem gewünschten Kennzeichen zugelassen. 2012 wollte der Verein aus der linken Szene den Wagen nach dem Spiel in Aachen gegen St. Pauli gegen die Alemannia-Fans einsetzen. Das verhinderte die Polizei und forderte eine Rücknahme der Straßenzulassung.

Das machte das Amt auch, das Gericht erklärte allerdings die Rücknahme im Oktober 2012 aus formalen Gründen für rechtswidrig. Das Straßenverkehrsamt erließ daraufhin am 19. Oktober 2012 einen neuen Bescheid, mit dem der Betrieb des Wasserwerfers untersagt wurde. Diesmal folgte das Gericht der Entscheidung der Zulassungsstelle. Dem Fahrzeug fehle die erforderliche Betriebserlaubnis. Diese könne bei ehemaligen Militär- oder Polizeifahrzeugen keinem privaten Halter erteilt werden.

Der Fan-Verein kann jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.  (dpa)