Endlager für Atommüll genehmigt

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Karlsruhe weist Klage gegen Schacht Konrad ab

KARLSRUHE ap/taz | Dem Umbau von Schacht Konrad in Niedersachsen zum Atommüllendlager steht nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde eines Landwirts gegen die Genehmigung des Endlagers nicht zur Entscheidung an. Die Verfassungsbeschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Grundrechte des Klägers würden nicht verletzt. Bereits im vergangenen Jahr war die Stadt Salzgitter mit ihrer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht gegen den umstrittenen Ausbau und Betrieb des ehemaligen Eisenerzbergwerks gescheitert.

Im Schacht Konrad soll nach den Plänen des niedersächsischen Umweltministeriums ab 2014 schwach- und mittelradioaktiver Atommüll endgelagert werden. Hierzu gehören kontaminierte Schutzkleidung, Werkzeuge und Anlagenteile aus Kernkraftwerken, Industrie und Medizin. Hochradioaktive Abfälle oder bestrahlte Brennelemente sollen dort nicht endgelagert werden. Bis Ende 2007 flossen 945 Millionen Euro in Erkundungs- und Planungsarbeiten.

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