Steuereintreiber bestrafen Verspätung

Geld Wer bei der Erklärung fürs Finanzamt bummelt, soll pro Monat Verzug 25 Euro zahlen

BERLIN taz | Geld eintreiben, das kann er, der Staat. Aber staatliche Dienstleistungen verlässlich anbieten, selbst wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind, das fällt ihm schwer – wie das Chaos auf Melde- und Zulassungsstellen in einigen Großstädten zeigt. Die neueste Volte ist: Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, soll automatisch 25 Euro Verspätungszuschlag je Verzugsmonat zahlen. Darauf hat sich nach Informationen des Berliner Tagesspiegels der Finanzausschuss des Bundestages bei der Beratung über das Steuermodernisierungsgesetz geeinigt.

Die meisten Steuerpflichtigen müssen ihre jährliche Erklärung bis 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Bisher fallen nicht sofort zusätzliche Kosten an, wenn die Frist versäumt wird, weil passende Belege fehlen. Dafür sind – etwa bei freiberuflichen Auftragnehmern staatlicher Stellen – nicht selten Behörden verantwortlich. Das Gesetz soll ab 2017 gelten, allerdings mit Übergangsfristen.

Ab 2022 sollen laut den Plänen möglichst alle Steuerpflichtigen ihre Steuerklärung elek­tronisch abgeben, eventuell sogar verpflichtend. Dann würde die zwingende Abgabe von Belegen wegfallen. Die Finanzämter könnten Kosten bei der Bearbeitung der Erklärungen sparen.

Allerdings hat dieses Vorhaben verfassungsrechtlich einen Haken: Damit würde de facto jeder Arbeitnehmer und Rentner – bei Selbständigen ist das elektronische Verfahren jetzt schon Pflicht – dazu verdonnert, sich einen internetfähigen Computer anzuschaffen und ständig für Sicherheitseinstellungen und -aktualisierungen zu sorgen. Oder sollen die Bürger ihre Steuererklärung, die wichtige persönlichen Daten enthält, im sicherheitsmäßig bedenklichen Internetcafé abgeben? Da schwören manche doch lieber auf das gute alte Papier.

Richard Rother