Hohe Dunkelziffer

Gewalt Die Zahlen des Senats zu Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften sind nur der Anfang

Dass es auch in Notunterkünften und Heimen für Geflüchtete sexualisierte Gewalt gibt, ist kein Geheimnis. Jetzt hat der Senat konkrete Zahlen auf Anfrage der FDP veröffentlicht. Danach habe es seit Januar 2014 „mehrere polizeilich gemeldete Hinweise auf sexuell motivierte Handlungen gegen Frauen und Mädchen“ gegeben. In sieben Fällen hätten sich diese „im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konkretisiert“, sechs seien an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Drei Verfahren seien wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt worden, drei noch nicht abgeschlossen.

Auch Jungen wurden laut Senat Opfer sexualisierter Gewalt. Acht Fälle seien an die Staatsanwaltschaft Bremen übermittelt worden, die vier einstellte – wieder wegen mangelnden Tatverdachts. Vier weitere seien nicht abgeschlossen.

Die FDP hatte auch wissen wollen, ob es weitere Gewalthandlungen gegen Frauen und Mädchen gegeben habe. Dazu schreibt der Senat: „Es muss davon ausgegangen werden, dass es nur in den seltensten Fällen zu einer Anzeige kommt.“ Dies gelte – unabhängig vom Flüchtlingsstatus – vor allem für sexualisierte Gewalt, aber auch für Gewalt durch den Ehemann, Partner oder die Familie.

Geflüchtete Mädchen und Frauen befänden sich zudem in einer besonders schwierigen und ungeschützten Lage. „Ihr Aufenthaltsstatus ist ungeklärt oder unsicher, soziale Netzwerke sind weggebrochen und sie kennen sich nicht mit dem geltenden Regelungen und Verfahren sowie dem Hilfesystem aus.“ Dazu komme die Schwierigkeit, sich in beengten Verhältnissen anonym und vertraulich Hilfe zu holen. „Das Anzeigeverhalten bildet demnach die Betroffenheit nicht ab.“

Eine Auswertung von Polizeidaten hatte seit Oktober 2015 vier Körperverletzungsdelikte gegen weibliche Geflüchtete in Sammelunterkünften ergeben. Eiken Bruhn