Was alles nicht fehlt
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Arturo Vidal eine Andy-Möller-Gedächtnis-Schwalbe: Der Profi des FC Bayern München muss nach seiner unfairen Aktion im DFB-Pokal-Halbfinale gegen Werder Bremen (2:0) keine nachträgliche Sperre durch das Sportgericht des DFB fürchten. Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) habe mit seinem Elfmeterpfiff nach der Schwalbe des Chilenen eine „nicht angreifbare Tatsachenentscheidung“ getroffen, teilte der DFB mit. Der Bremer Janek Sternberg war im Strafraum klar ersichtlich an Vidal vorbeigegrätscht, der Münchner hob dennoch theatralisch ab. Stieler pfiff, Thomas Müller verwandelte den Foulelfmeter zum 2:0. Zudem wies der DFB auf den Unterschied zur „Mutter aller Schwalben“ von Andreas Möller vor 21 Jahren hin. Sternberg sei mit beiden Beinen voraus in Vidals Laufweg gegrätscht, sodass Vidal in der Laufbewegung „zurückziehen“ musste.

Eine Fußball-EM unter besonderen Bedingungen: Für das Großereignis (10. Juni bis 10. Juli) will die französische Regierung den Ausnahmezustand um zwei Monate verlängern. Der Ausnahmezustand, der seit den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 gilt, wäre eigentlich Ende Mai ausgelaufen; er erlaubt dem Innenministerium unter anderem, jede Person in Arrest zu nehmen, die eine Bedrohung für die Öffentlichkeit darzustellen scheint. Auch Hausdurchsuchungen können bei einem entsprechenden Verdacht ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden.