der Miethai
: Modernisierung: Rechtzeitiger Widerspruch spart Mieterhöhung

Eve Raat­schen ist Juristin beim Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern

Modernisierungen sind wahre Goldgruben für Vermieter. 11 Prozent der Baukosten können auf die Jahresmiete umgelegt werden, es gibt keine finanzielle Obergrenze durch Kappungsgrenze oder Mietenspiegel. Mieterhöhungen von 200 bis 300 Euro im Monat sind keine Seltenheit. Keine Heizkostenersparnis kann diese Mehrkosten auf Seiten der Mieter ausgleichen.

Viele Mieter überlegen sich auszuziehen, wenn eine Modernisierungsankündigung ins Haus flattert. Das muss so nicht sein, denn im Gesetz ist vorgesehen, dass ein Mieter zwar nicht der Maßnahme selbst, aber der darauf folgenden Mieterhöhung widersprechen kann, wenn sie eine unzumutbare Härte darstellt.

Das ist dann der Fall, wenn die neue Miete über den Richtwerten der Jobcenter oder Grundsicherungsämter liegt und der Mieter, der Leistungen des Sozialgesetzbuch (SGB) bezieht, damit rechnen muss, zum Umzug aufgefordert zu werden. Eine Härte liegt auch vor, wenn die neue Miete einen zu hohen Anteil des monatlichen Nettoeinkommens verbrauchen würde. Hier gibt es keine klaren Grenzen, eine Miete, die nach der Erhöhung mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen würde, dürfte zum Widerspruch berechtigen.

Der Widerspruch kann nur Erfolg haben, wenn er fristgerecht eingelegt wird. Nach § 555d Abs. 3 BGB muss der Mieter einen Härtewiderspruch schriftlich und begründet bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt, beim Vermieter einreichen. Wird diese Frist verpasst, ist späterer Härtewiderspruch gegen die Mieterhöhung nicht möglich, ganz gleich wie gering das Einkommen aussieht.

Mieter, die anlässlich einer Modernisierung mit drastischen Erhöhungen konfrontiert sind, sollten sich schnell genau informieren bevor sie sich nach Alternativen umsehen. Das Widerspruchsrecht ist dazu da, um zu verhindern, dass Mieter ihre Wohnung aufgrund einer Modernisierung verlieren. Nur nutzen müssen sie es!

Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, Hamburg, ☎040/ 431 39 40