Loyalität zur Kirche
: Christliche Berufsverbote

Die Diakonie den Evangelen – dieses Gebot ist nicht neu. Dass diese still schweigende Übereinkunft jetzt vom Diakonischen Werk in ein betonhartes Gesetz gegossen wurde, schustert den Kirchen einmalige Rechte zu: Sie können nun aus den vielen arbeistwilligen Menschen wählen und nur treue AnhängerInnen – und ZahlerInnen– für sich arbeiten lassen. Das ist auch für jeden säkulären Arbeitgeber selbstverständlich: Greenpeace würde niemanden einstellen, der mit röhrendem Ferrari vorfährt.

KOMMENTAR VONANNIKA JOERES

Die Kirche ist allerdings nicht irgendeiner, sondern der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Kindergärten, Behinderten-, Kinder-, Pflege- und Altenheime, einige Krankenhäuser, Jugendclubs – sie alle sind formal christliche Institutionen, real aber für alle Menschen da. Wer hier arbeiten möchte und nicht glaubt, wird es schwer haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Ein fehlender oder falscher Glaube kommt einem Berufsverbot gleich.

Dabei haben Seniorenfüttern und Kinderschaukeln nichts mit Glauben zu tun. Schließlich werden die Einrichtungen ja aus säkulärem Staatsgeld finanziert, aus Pflegesätzen und Elternbeiträgen. Aus christlicher Sicht müsste die Loyalität zu hilfebedürftigen Menschen höher stehen als diese Formalie. Jetzt aber werden alle KindergärtnerInnen und FriedhofsgärtnerInnen das Vaterunser auswendig lernen und Glauben zum diakonischen Gott heucheln.