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Laktoseintoleranz
: Leistungen steigen nicht bei Hartz IV

DARMSTADT | Ein Hartz-IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz hat keinen Anspruch auf höhere Leistungen. Das entschied das Sozialgericht Darmstadt gestern. Laut Gericht bezieht der 54-jährige Kläger seit 2008 Hartz IV. Im August 2013 habe er zusätzliche Leistungen für laktosefreie Kost beantragt. Die Behörde lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es genüge, milchzuckerhaltige Kost zu meiden, da er nicht an Untergewicht leide. Das sei nicht mit besonderen Kosten verbunden. Dem schloss sich das Gericht an. (epd)