Stiftung Elbphilharmonie

„Stiftung Elbphilharmonie“ heißt das privatrechtliche Konstrukt, das im Falle eines positiven Bürgerschaftsbeschlusses am kommenden Mittwoch von der Stiftungsaufsicht zu genehmigen wäre. Gegründet von zwei Hamburger Geldinstituten – der M.M. Warburg & CO und der HSH Nordbank –, hat sie sich sowohl dem Bau als auch der Deckung des bis zu 3,6 Millionen hohen jährlichen Betriebskostendefizits verschrieben. Auch die Förderung des musikalischen Nachwuchses ist Zweck der Stiftung, deren Satzung Justiziare der beiden beteiligten Banken, ein Vertreter der Hamburger Kulturbehörde sowie ein externer Anwalt formuliert haben.

Und wenn auch die am Projekt Elbphilharmonie stark interessierte Kulturbehörde im Vorfeld der Bürgerschaftsentscheidung hierfür nicht offiziell akquirieren darf, laufen doch bereits seit August konkrete Vorbereitungen für ein Sponsoring-Konzept, dessen Teil die Stiftung sein soll. Unter Federführung der Realisierungsgesellschaft ReGe, der die Projektmittel der Behörde zukommen werden, haben zwei Mitarbeiterinnen bereits intensiv am Stiftungs- und Sponsoring-Konzept gearbeitet. Ab November soll, falls die Bürgerschaft grünes Licht gibt, mit dessen Umsetzung begonnen werden.

Leicht wird es allerdings nicht sein, die von den Stiftern avisierten 40 Millionen Euro zu akquirieren, weshalb der Senat zusätzlich mit einer Umwidmung von Geldern arbeiten will: Die Summe, um die der Senat beim Bau durch Bürgerspenden entlastet wird, will er als Zustiftung in die „Stiftung Elbphilharmonie“ einzahlen. Aus den Zinsen des so gebildeten Kapitals sollen dauerhaft die Betriebskosten finanziert werden.Petra Schellen