Brandstifter akzeptiert Urteil nicht

Revision Der Anwalt von einem der Brandstifter aus Salzhemmendorf will das Urteil gegen seinen Mandanten anfechten. Der war wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden

Das Urteil des Landgerichts Hannover gegen die Brandstifter von Salzhemmendorf muss überprüft werden. Er habe bereits am Freitag Revision eingelegt, sagte Rechtsanwalt Roman von Alvensleben am Montag. Sein Mandant Dennis L. war am Donnerstag in dem bundesweit beachteten Prozess zu acht Jahren Haft wegen versuchter Brandstiftung und versuchten Mordes verurteilt worden. Für den Mittäter Sascha D. hatte das Gericht eine Haftstrafe von sieben Jahren ausgesprochen, für die ebenfalls beteiligte Saskia B. vier Jahre und sechs Monate.

„Es geht im Kern darum, ob der Vorwurf des versuchten Mordes haltbar ist“, sagte von Alvensleben. Nach seiner Rechtsauffassung habe Dennis L. mit seiner Tat nicht zwingend den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Der Verurteilte hatte gestanden, in der Nacht zum 28. August einen Molotow-Cocktail in ein überwiegend von Asylbewerbern bewohntes Mehrfamilienhaus geschleudert zu haben. Er warte nun auf das schriftliche Urteil, um die Revision zu begründen, sagte der Anwalt.

Die Ausfertigung des Urteils könne einige Wochen dauern, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hannover: „Sobald das Urteil bei Herrn von Alvensleben eingegangen ist, hat er einen Monat Zeit für seine Begründung.“ Dann müsse am Bundesgerichtshof darüber entschieden werden. Möglich sei, dass das Urteil aufgehoben und der Prozess zur Verhandlung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen werde. Allerdings rechnet Loheit frühestens im Herbst mit einer Entscheidung.

Bei dem Anschlag waren eine damals 34-jährige Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder nur knapp den Flammen entkommen. Der Brandsatz durchschlug das Fenster eines Kinderzimmers und versengte dort den Fußboden. Verletzt wurde niemand, weil der elfjährige Sohn der Afrikanerin in dieser Nacht ausnahmsweise bei seiner Mutter schlief. (dpa)