Wahlrecht
: Unerhörter Appell

Mit einem offenen Brief aus der Feder ihres Verfassungsexperten Farid Müller hat sich die GAL-Bürgerschaftsfraktion in Sachen Wahlrechtsreform an die CDU-Mehrheit gewandt. Nachdem deren Landesverband entschieden habe, „das vom Hamburger Volk beschlossene Wahlrecht zu ändern“, scheine die Fraktionsführung „einen entsprechenden Beschluss am kommenden Montag“ herbeizuführen, heißt es mit Blick auf die anstehende CDU-Fraktionssitzung.

An die Unionsabgeordneten richtet sich Müller mit dem Appell, „sich den Beschluss Ihrer Partei nicht zu eigen zu machen“, sondern vielmehr „substanziell zu erörtern“. Das Wahlrecht müsse „für jede Form von Vereinnahmung durch eine Partei tabu sein“, die nun in Rede stehenden Pläne aber zielten eindeutig auf eine Revision des Wahlrechts entgegen dem erklärten Volkswillen und wären mithin „eine unerhörte Anmaßung“. Schließlich sei nicht alles, was legal sei, auch legitim, so Müller. Er sei überzeugt, „dass Ihnen die Legitimität zu einer solch einschneidenden Veränderung fehlt“.

„Auf Nachhilfeunterricht im parlamentarischen Verfahren“ angewiesen zu sein, gegen diesen Eindruck verwahrte sich prompt die angesprochene CDU-Fraktion. Deren verfassungspolitischer Sprecher, Manfred Jäger, attestierte seinem GAL-Gegenüber, dessen „Vorstellungen“ seien „abenteuerlich und böswillig“. Die Fraktion werde ein solches Vorhaben nicht ohne „entsprechende Beratungen durchführen“. aldi