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Klage Wegen Kultursteuer
: 17,50 Euro in Leipzig

LEIPZIG | Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Die Kläger machen geltend, sie müssten den Beitrag von 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. In den Vorinstanzen sind die Kläger stets gescheitert. Entschieden werde diese Frage wohl erst vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher. (dpa)