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: Nazis verbannen

Das verschärfte Versammlungsrecht war bereits auf Bundesebene ein schwere Geburt. Fünf Jahre lang strickte der Bundestag an einem Gesetzesentwurf herum. Nun deutet sich auch in Nordrhein-Westfalen eine langatmige Debatte an. Die Diskussion um einen direkten Bezug der Gedenkstätten zu den Opfern des Nazi-Regimes – wie im Fall der Burg Vogelsang – macht die Umsetzung des Verbots nur unnötig kompliziert.

KOMMENTAR VON GESA SCHÖLGENS

Eine ehemalige Nazi-Kaderschmiede besitzt in den Augen der Rechtsextremen durchaus Pilgerstätten-Charakter. Deswegen sollte die Landesregierung ein Zeichen setzen – und die braune Soße von dort verbannen. Auch auf die Gefahr hin, dass die Rechten sich in der ihnen zugeteilten Aufmerksamkeit suhlen und sich selbst als arme, ausgegrenzte Opfer darstellen.

Dass Linksextreme von dem Verbot ausgenommen werden sollen, ist zwar rechtlich umstritten. Andererseits werden sich Opfer des NS-Regimes wohl kaum von linken Demonstranten an Gedenkorten in ihrer Würde verletzt fühlen. Ob sich das Verbot in der Praxis bewährt, wird sich zeigen. In Brandenburg hat ein entsprechendes Gedenkstätten-Schutzgesetz nicht immer Wirkung gezeigt. Erst im September durften dort Neonazis nicht auf, dafür an einem Soldatenfriedhof marschieren. Für eine räumliche Beschränkung der Demo bot das Gesetz laut Oberverwaltungsgericht keine Handhabe. Solche Schlupflöcher darf es in Nordrhein-Westfalen nicht geben.