Trauerseeschwalben auf dem Trockenen

URTEIL Naturschutzbund sieht sich vom Oberverwaltungsgericht bestätigt

Schleswiger Richter haben einer Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen den Kreis Nordfriesland stattgegeben. Auf Berufung der Naturschützer hin hob das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig aus dem Jahr 2012 auf. Dem Nabu zufolge erreichte damit erstmals ein Naturschutzverband in der Bundesrepublik ein positives Urteil in einem Umweltschadensfall.

In dem Verfahren ging es um den deutlichen Rückgang des Trauerseeschwalbenbestandes auf Eiderstedt (Az. 1 LB 2/13). In der mündlichen Verhandlung hätten die OVG-Richter einen erheblichen Umweltschaden als gegeben angesehen, sagte Nabu-Geschäftsführer Ingo Ludwichowski.

Mitverantwortlich für den Seeschwalbenschwund ist aus Nabu-Sicht der Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt, genauer: dessen Wassermanagement. Beobachter kritisieren seit Langem, dass es den Vögeln auf Eiderstedt zu schwer gemacht werde, in den Gräben Nahrungsfische zu erlegen. Ludwichowski sprach am Freitag von einer „fahrlässigen Gefährdung der Art“. Die Richter hätten zudem bemängelt, dass der Landkreis Nordfriesland seiner Verpflichtung zum effektiven Schutz der Trauerseeschwalbe und seiner Aufsichtspflicht über den Verband nicht nachgekommen sei.

Ludwichowski begrüßte „die Entscheidung des Gerichtes als wichtigen weiteren Schritt zur Sicherung der hoch bedrohten Art“. (dpa/taz)