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Entscheidung um Kölner Dom: Die Diskussion um den Erhalt des Welterbestatus für den Kölner Dom wird sich voraussichtlich Mitte Dezember entscheiden. „Dann wird die Entscheidung fallen, ob der aktuelle Bebauungsplan für das rechtsrheinische Deutz mit den Hochhäusern so bleibt, oder verändert wird“, sagte Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) gestern in Köln. „Wenn er verändert wird, kann man auch niedriger bauen.“ Die UNESCO hatte wegen geplanter Hochhäuser den Dom auf die Rote Liste gesetzt.

Betreuung vollständig zahlen: Eltern müssen den Beitrag für die Über-Mittag-Betreuung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen auch dann in voller Höhe zahlen, wenn das Kind das Angebot nur ein Mal pro Woche besucht. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für NRW in Münster hervor (Az.: 12 A 2184/03). Ein Ehepaar aus dem Kreis Düren hatte zuvor ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Kopftuchgesetz wird novelliert: Das geplante Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen rückt näher. CDU und FDP haben gemeinsam einen Gesetzesentwurf erarbeitet, den beide Landtagsfraktionen heute beraten werden. Die Novelle soll Lehrerinnen und Lehrer zur Neutralität verpflichten und verbietet ein Verhalten, das „den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden“ gefährdet oder stört.

Brustkrebsvorsorge startet: In Münster und Dortmund läuft seit gestern das erste Programm zur flächendeckenden Brustkrebs-Früherkennung mit digitalen Röntgengeräten. Bei dem Screening-System werden alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren angeschrieben und zu einer freiwilligen Mammographie-Untersuchung gebeten, sagte Walter Heindel, Leiter des Brustkrebszentrums am Universitätsklinikum Münster. Bis Mitte 2006 sollen in NRW 2,2 Millionen Frauen erreicht werden. DPA