Bankmanager muss blechen

Jochem Z., einst im Vorstand der Landesbank, muss wegen Untreue bei einer Fondsabwicklung 53.000 Euro Geldstrafe zahlen. Gericht: Der Manager hat gezielt Kontrollmechanismen ausgehebelt

von RICHARD ROTHER

Die strafrechtliche Aufarbeitung des milliardenteuren Berliner Bankenskandals kommt voran. Während ein gutes Dutzend Banker wegen der umstrittenen Aubis-Kredite seit Ende Juli auf der Anklagebank des Berliner Landgerichts sitzen, fällte das Gericht gestern ein zweites Urteil gegen ehemalige Spitzenmanager.

Das einstige Vorstandsmitglied der Landesbank Berlin (LBB), Jochem Z., wurde wegen Untreue zu einer Geldstrafe von knapp 53.000 Euro (240 Tagessätze) verurteilt. Der Prozess gegen den früheren Mitangeklagten Ulf-Wilhelm D. war Anfang März wegen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt worden. Beide Manager waren in einem anderen Verfahren bereits im Februar zu fünfstelligen Geldstrafen verurteilt worden. Der Vorwurf damals: Bilanzfälschung. Beide Urteile gegen Z. sind noch nicht rechtskräftig, da er Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt hat.

Die Urteilsverkündung in dem gestern nach 17 Monaten zu Ende gegangenen Verfahren war mehrfach verschoben worden. Verhandelt wurde die Rückabwicklung eines gescheiterten geschlossenen Immobilienfonds für 40 exklusive Anleger. Diese Gesamtrückabwicklungslösung des Gehag-Fonds sei für die LBB finanziell günstig gewesen, so das Gericht. Allerdings habe Jochem Z. das Vermögen der LBB insofern geschädigt, weil er gewusst habe, dass „die dem Grunde nach bestehenden Schadenersatzansprüche aller 40 Anleger der Höhe nach gleich null waren“.

Die Rückabwicklung des Fonds habe Z. zum eigenen Vorteil beeinflusst, um „als Anleger des Gehag-Fonds selbst in den Genuss der 75-Prozent-Schadenersatzquote zu kommen“, so das Gericht. Allerdings habe sich Jochem Z. nicht selbst bereichert, da er auf die Auszahlung der Schadenersatzsumme verzichtet habe. Dies habe das Gericht bei der Strafzumessung ebenso berücksichtigt wie die Tatsache, dass der einstige Bankmanager bislang unbestraft sei und seinen Arbeitsplatz auf Grund der Tat verloren habe. Allerdings sei Z. planmäßig vorgegangen und habe „gezielt Kontrollmechanismen der Bank ausgehebelt“.

Der Gehag-Fonds war 1993 aufgelegt und nur prominenten Anlegern angeboten worden. Zu den Zeichnern gehörten neben den Angeklagten hochrangige Vertreter anderer Banken sowie Führungskräfte der Berliner Bankgesellschaft. Er war mit hohen Steuervorteilen ausgestattet. Schon 1993 sei bekannt gewesen, dass der Kaufpreis für das Fondsobjekt in Berlin-Buckow überhöht gewesen sei, so das Gericht in seinem Urteil. Für die Platzierung des Fonds könnten die Verantwortlichen wegen Verjährung aber nicht mehr belangt werden.