Gutschein weiter Pflicht

SOZIALLEISTUNGEN Ministerium macht Druck: Stadt Göttingen darf Asylbewerbern kein Bargeld geben

Die Stadt Göttingen muss Sozialleistungen für Asylbewerber bis auf ein Taschengeld weiter in Form von Wertgutscheinen ausgeben. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, hat das niedersächsische Innenministerium die Absicht gerügt, den Betroffenen nur noch Bargeld auszuzahlen. Da es hier um die Wahrnehmung einer staatlichen Aufgabe im sogenannten übertragenen Wirkungskreis gehe, könne die Stadt ihr Vorhaben nun nicht umsetzen.

Göttingens Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) kritisierte die Vorgaben des Ministeriums. Er wünsche sich, dass das Land „seine Haltung zum Asylbewerberleistungsgesetz überdenkt und den Kommunen vor Ort den notwendigen Ermessensspielraum gibt, die Leistungen an Asylbewerber in Bargeld auszuzahlen“. Die Ausgabe von Wertgutscheinen bedeute einen hohen Verwaltungsaufwand und sei für die Betroffenen diskriminierend, sagte Meyer.

Ende 2012 hatte das Sozialgericht Hildesheim entschieden, dass Sozialleistungs-Nachzahlungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz grundsätzlich in bar zu erfolgen haben.  (dapd)