Nicht jede Stimme zählt gleich

ZÄHLVERFAHREN Das Verfassungsgericht lehnt Wahlbeschwerden gegen die Harburger Bezirkswahlen ab

„Dass Stimmen unterschiedlich viel zählen, ist unschön“

Urteil des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag die Wahlbeschwerde zweier CDU-Männer zurückgewiesen. Die CDU hatte bei der Wahl zur Harburger Bezirksversammlung in zwei Wahlkreisen zwar mehr Stimmen als die Grünen bekommen, aber genau wie die Grünen nur je ein Mandat erhalten. Die beiden CDU-Männer, die Beschwerde einlegten, waren daher leer ausgegangen. Der Tenor des Beschlusses vom Verfassungsgericht lautete nun: Es sei zwar unschön, dass Wählerstimmen so unterschiedlich viel zählten, aber nicht gesetzeswidrig.

Im Harburger Wahlkreis 3 bekam die CDU 40 Stimmen weniger als die SPD, aber mehr als doppelt so viele Stimmen wie die Grünen. Während die SPD zwei Sitze ergatterte, bekamen CDU und Grüne nur jeweils einen. Genauso sah die Verteilung der Mandate im Wahlkreis 4 aus, wo SPD und CDU ebenfalls Kopf an Kopf rangierten, die CDU aber fast dreimal so viele Stimmen wie die Grünen erhielt. Das Argument der leer ausgegangenen CDU-Kandidaten war: „One man, one vote“ und das gelte in Harburg nicht.

Auch das Gericht konstatierte einen „erheblich unterschiedlichen Stimmerfolg“, wenn im Wahlkreis 4 die rund 3.600 grünen Kreuze genauso viele Mandate erbrächten wie die über 10.620 Stimmen für die CDU. Schuld daran sei das bei der Mandatsverteilung kleine Parteien bevorzugende Divisorverfahren. Die früher verwendeten Umrechnungsmethoden hätten SPD und CDU in beiden Wahlkreisen je zwei Plätze beschert und die Grünen wären leer ausgehen.

Das Divisorverfahren führe auch dazu, dass aus den Wahlkreisen nicht nur die Vertreter zweier Parteien in die Bezirksversammlung geschickt werden, sondern auch kleinere Parteien Wahlkreiskandidaten entsenden könnten, die Wahlkreise so vielstimmiger werden. Der Gesetzgeber habe bei einem Wahlgesetz Vor- und Nachteile verschiedener Regelungen abzuwägen und hier, so Gerichtspräsident Joachim Pradel, „den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten“.

Das sehen die Kläger anders: Mit der Ablehnung werden die „Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten des Wahlrechts verfestigt“, sagte Klägeranwalt Ralf-Dieter Fischer nach der Urteilsverkündung. MAC