Psychiatrie ganz privat

Oberlandesgericht billigt Eintrag der Fachklinik Schleswig in Handelsregister – Verfassungsbedenken nicht relevant

Seine Landeskrankenhäuser (LKH) privatisieren darf Schleswig-Holstein schon. Allerdings auf eigene Gefahr. So lässt sich ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig übersetzen. Das hatte zu befinden, ob die Flensburger Registergerichte der Fachklinik Schleswig den Eintrag ins Handelsregister zu Recht verweigert hatten. Nein, so die Antwort der Schleswiger Richter.

Grund: Für die Eintragung sei nur das entsprechende Landesgesetz von Belang, nicht jedoch die Verfassungsbedenken ihrer Flensburger Kollegen gegen die Privatisierung. Über diese Frage werde „kontrovers diskutiert“, zog sich das OLG aus der Affäre, entscheiden müsse sie aber „das Bundesverfassungsgericht“. Heißt: Wenn Karlsruhe die LKH-Verkäufe untersagt, droht ein kostenintensiver Zwangsrückkauf veräußerter Einrichtungen.

Juristen monieren, dass mit den LKH auch der Maßregelvollzug privatisiert würde. Dieser aber ist ein Instrument des Strafrechts: So wird bei schuldunfähigen Rechtsbrechern die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Deshalb gehört er nach Kritiker-Meinung zum unveräußerlichen Kernbereich des staatlichen Gewaltmonopols.

Ein Problem, das die niedersächsische Landesregierung bei ihrem Privatisierungsvorhaben durch ein „Stufenmodell“ umgehen will: Der Gesetzesentwurf liegt momentan im Rechtsausschuss. Mit Gelassenheit, so ein Sprecher des Sozialministeriums in Hannover, habe man daher das Schleswiger Verfahren beobachtet. „Wir waren froh“, bestätigt dagegen Privatisierungs-gegner Michael Krömker, „dass diese Bedenken zur Sprache kamen.“ Auch Krömker, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats beim Sozialministerium, schließt allerdings aus, dass der Richterspruch Auswirkungen auf die niedersächsische Debatte hat. bes