LeserInnenbriefe
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Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Schlüssiges System des Seelischen

betr.: „Dumme Vorurteile über Freud“, taz vom 8. 1. 16

Na endlich. Vielen Dank. Frau Mauss-Hanke spricht mir aus der Seele in allen Punkten: Freud hat entdeckt, wie das Seelische funktioniert. Er hat ein in sich schlüssiges System gefunden. Das ist komplex und man muss sich darauf einlassen, es zu verstehen. Das kostet Zeit und Mühe. Rare Güter.

Was Psychologiestudenten/innen heute an den Unis lernen, hat in vielen Fällen mit dem, wie Seelisches funktioniert, nichts zu tun. Sie müssen ihre Zeit mit wenig sinnvollem Pauken verbringen und haben dabei keinen Gewinn für ihren späteren Beruf.

Psychologen, die wissenschaftlich arbeiten, versuchen das seelische Geschehen mit naturwissenschaftlichen Methoden zu erfassen. Mit Zählen und Eliminieren von Störvariablen. Das kann nicht gelingen.

Für die Klienten wäre es hilfreich, wenn sich die verschiedenen Therapieformen gegenseitig befruchten und ergänzen und nicht befehden. Elisabeth Raffauf,Köln

Weiblicher nackter Oberkörper

betr.: Anzeige Titelbild Stern, taz vom 7. 1. 16

Eigentlich hatte ich gedacht, dass es die nicht mehr gibt, die Titelbilder des Stern, auf die egal zu welchem Thema immer ein weiblicher nackter Oberkörper zu passen scheint. Jetzt wurde ich eines besseren belehrt und dies zu meinem großem Bedauern in meiner taz! Ehrlich – das muss nicht noch mal sein. Barbara Hoffmann, Berlin

Weißer Sextourismus

betr.: „Die verstörte Republik“, „Der Schock von Köln“, taz vom 8. 1. 16

Die Berichterstattung und auch die Leserbriefe in der Wochenendausgabe der taz zu den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht waren ein Lichtblick im wolkenverhangenem Himmel über dem Allgäu. Die Beiträge zu diesem Thema in der dortigen Lokalpresse waren zum Teil nicht druckreif!

Wo bleibt die Empörung dieser Leute über den Sextourismus der weißen Mittelstandsbürger in die Länder Asiens oder Lateinamerikas? Da wird schon manchmal über diese widerliche Form der Ausbeutung von „Entwicklungshilfe“ schwadroniert. Ganz zu schweigen davon, dass man diesen „Tourismus“ ungestraft in allen Medien bewerben kann. Heinz Schönberger, Kempten

Ewige Scharfmacher

betr.: „Eine Bewährungsstrafe genügt“, taz vom 9./10. 1. 16

Das Ausländerrecht ist äußerst kompliziert geworden. So wundert es nicht, dass die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Eindruck der vielen Flüchtlinge im zweiten Anlauf am 9. November 2015 die Einführung des/r Fachanwalts/anwältin für Migrationsrecht beschlossen hat. Vielleicht zur Ergänzung des gut informierenden Artikels von Christian Rath:

Die neuen Vorschriften im Aufenthaltsgesetz zum Ausweisungsrecht, deren Spielräume die ewigen Scharfmacher nach der Kölner Silvesternacht 2015/16 beseitigen wollen, gelten gerade erst seit dem 1. Januar 2016.

Das neu kodifizierte Recht setzt im Wesentlichen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um und steht damit nur begrenzt zur Disposition des nationalen Gesetzgebers, das heißt, dass in der öffentlichen Diskussion zurzeit viel warme Luft produziert wird.

Paragraf 456 a Strafprozessordnung, der das Absehen von der Strafvollstreckung bei Ausweisung regelt, kennt keine Mindestverbüßungszeit. Die Praxis – jedenfalls in Berlin – orientiert sich nicht an der Halbstrafe, sondern an der Zweidrittelverbüßung. Im Bereich harter Drogen und/oder „organisierter Kriminalität“ sowie anderer besonders schwerer Kriminalität sitzt so mancher die Strafe bis zum Ende ab, bevor er abgeschoben wird.

udo grönheit , Berlin

Der Job aller Theologen

betr.: „Legende vom triebhaften Orientalen“, taz vom 9./10. 1. 16

Es ist interessant zu sehen, wie Khola Maryam Hübsch eine der alten patriarchalen Religionen in eine geschlechteregalitäre Weltanschauung umdeutet. Dies ist der Job aller Theologen und religiösen Aktivistinnen. Aber es ist trotzdem Unsinn. Treueanforderungen und Alkoholverbot gelten im Islam beiden Geschlechtern, die Bedeckungspflicht für das Haupthaar und die Beschränkungen öffentlicher Kontakte und Ausdruckschancen gelten nur für Frauen.

Natürlich projizieren Deutsche gerne, gerade nach den Kölner Ereignissen, hiesigen Sexismus auf den „muslimischen Mann“. Aber dass das Kopftuch, mit dem die Autorin meint, ihren Glauben proklamieren zu müssen, selbst eine Aussage über die Triebhaftigkeit dieses Mannes enthält, sollte sie nicht auf „rassistische Europäer“ reprojizieren.

Ein muslimischer Feminismus, der nicht mit der Tradition des Kopftuchs bricht, bleibt genauso unglaubwürdig wie ein katholischer Feminismus, der sich damit arrangiert, dass Frauen keine Kardinäle und Päpste sein dürfen.

Stefan Hirschauer, Mainz