Klatsche für Schünemann

SICHERHEIT Nicht verfassungsgemäß: Juristen halten Moscheekontrollen in Niedersachsen für illegal

Die „verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen“ der niedersächsischen Polizei sind mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Zu diesem Ergebnis kam eine Experten-Anhörung im Innenausschusses des Landtag. „Die Verfassungsrechtler haben uns den Rücken sehr gestärkt“, sagte Avni Altiner, Vorsitzender des Landesverbandes der Muslime.

Innenminister Uwe Schünemann (CDU) rechtfertigt die Einsätze mit der Terrorismusbekämpfung und beruft sich auf Paragraf 12, Absatz 6, des niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG): Es erlaubt Kontrollen im „öffentlichen Verkehrsraum“ zwecks „Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug“. Genau darunter aber fallen die Polizeieinsätze vor den Gebetshäusern nicht, sagen nun Verfassungsjuristen wie der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Mahrenholz. Sie sehen einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit und fordern einhellig eine Konkretisierung des SOG.

Seit den ersten Kontrollen im Jahr 2003 hat es immer wieder Ärger gegeben: Mal wurden die Moscheetore abgeriegelt, mal ganze Gemeinden eingekesselt, mal Gläubige mit Stempeln auf dem Arm gekennzeichnet. Die Ermittlungsergebnisse blieben äußerst mager: Ordnungswidrigkeiten, ein paar Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.

„Schünemann hat in vollem Umfang eine Klatsche bekommen“, frohlockte SPD-Integrationssprecher Klaus-Peter Bachmann. Dem schlossen sich Linke wie Grüne vorbehaltlos an. Sie fordern die sofortige Einstellung der Kontrollen. Ein Gesetzentwurf der Grünen liegt vor. MQ