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"Rotbäckchen"-Saft
: BGH erlaubt Hinweis auf Lernstärke

KARLSRUHE | Ob Kinder durch den Konsum von „Rotbäckchen“-Fruchtsaft wirklich „lernstark“ werden, ist ungewiss. Dass der Safthersteller aus Unkel am Rhein mit diesen gesundheitsbezogen Aussagen aber werben darf, hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Damit unterlag der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband doch noch in letzter Instanz. Auf dem Etikett des Mehrfruchtsaftes heißt es „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ und „lernstark“. (afp)