Rechtswidrige Abschiebung

Der Landkreis Gifhorn hat laut dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat eine tschetschenische Familie nach Russland abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Braunschweig dies zuvor für rechtswidrig erklärt hatte. Auch das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hatte erfolglos gegen die Abschiebung interveniert. Laut dem Flüchtlingsrat liegen für eine der beiden Töchter der alleinstehenden Mutter Atteste über eine schwere psychische Erkrankung vor. Flüchtlingsratsprecher Kai Weber warf dem Landkreis eine Verletzung des Völkerrechts sowie nationaler Vorschriften vor. (taz/epd)