KOMMENTAR: SVEN-MICHAEL VEIT ÜBER RECHTSSTAATLICHES
: Scheinheilige Debatte

Nun mal sachte. Die jetzige Debatte über die Klagerechte von Umweltverbänden ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Geradezu wohltuend aufrichtig war dagegen die Forderung der Hafenlobby, den Ökos den Geldhahn zuzudrehen. Knallhart offene Reaktionäre sind mitunter deutlich angenehmer – und berechenbarer – als verdruckste Taktiker.

Die sind laut Gesetz Sachwalter der Umwelt und haben diese Aufgabe wahrzunehmen. Würden sie das nicht tun, wären sie zu kritisieren, weil sie ihre Arbeit nicht ordentlich machen. Und das Verbandsklagerecht ist letztlich auch pragmatisch, weil es prozessuale Abläufe verkürzt, statt sie zu verkomplizieren.

Wer hätte sonst alles bei der Elbvertiefung Klagerechte? Sind Bewohner von Niendorf-Nord noch Elbanrainer und damit Betroffene? Eben deshalb bündelt das Verbandsklagerecht von Naturschutzgruppen die rechtlichen Möglichkeiten vieler. Stellvertretend werden hier Argumente für eine bestimmte Sichtweise auf den Tisch des Gerichts gebracht. Das entscheidet. Eben das macht einen Rechtsstaat aus.

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat erklärt, diese Klagen seien ernsthaft und werfen wichtige Fragen auf. Wem das nicht in den Kram passt, der sollte konsequenterweise den Mut haben, die Abschaffung der Richter zu fordern – nicht das Verbot der Kläger.