Eskalation im Kunstverein

Ein komplizierter Rechtsstreit hat sich im Zusammenhang mit der Neuwahl des Kunstvereins-Vorstands am 12. September entwickelt: Fünf der neun Vorstandsmitglieder waren überraschend nicht wieder gewählt worden; an ihre Stelle waren jüngere MedienwissenschaftlerInnen, SozialwissenschaftlerInnen und KünstlerInnen getreten, die einen stärkeren Dialog mit der hiesigen Szene fordern.

Der in seinem Amt bestätigte Sammler Harald Falckenberg hatte die Wahl daraufhin per Gericht annullieren lassen, weil eine der neu gewählten Personen zum Zeitpunkt der Wahl nicht Vereinsmitglied gewesen sei. Eine Anschuldigung, der die Betroffene widerspricht, sei sie doch im Besitz eines gültigen Mitgliedsausweises.

Ein Punkt, über den bei der für morgen anberaumten „Neuwahl des Vorstands“ hart gestritten werden wird. Denn abgesehen davon, dass die neuen Vorstandsmitglieder Falckenbergs Argumentation nicht folgen und seinen Gang zum Gericht nicht billigen, stellt sich die Frage, ob aufgrund dieser einzelnen Personalie die gesamte Vorstandswahl ungültig ist. Der alte Vorstand sei noch im Amt, behauptet nämlich Falckenbergs Anwalt. Eine Argumentation, der zu folgen auch unter Aufbietung sämtlicher Logik-Register schwer fallen dürfte. PS