in aller kürze
:

Neues Meldegesetz

Zum ersten November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung für MieterInnen ist die nunmehr erforderliche schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers über den erfolgten Bezug der Wohnung. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung, also beim Zuzug nach Bremen, und bei jedem Wohnungswechsel innerhalb Bremens eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Die Vorlage des Mietvertrags reicht nicht mehr aus. Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie Wohnungsverwaltungen.  (taz)

Tödliche Messerattacke

Nach dem gewaltsamen Tod eines 39-Jährigen am vergangenen Dienstag in Walle hat die Polizei eine Tatverdächtige festgenommen. Nach den Ermittlungen der Beamten soll eine 36 Jahre alte Frau den Mann beim Verlassen seiner Wohnung mit einem Elektroschocker angegriffen und mit einem Messer in Hals und Rücken gestochen haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Der Mann war kurz nach dem Angriff gestorben. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen von einer Beziehungstat aus. Sie schließen nicht aus, dass die Frau psychisch krank ist.  (dpa)