GERICHTSURTEIL
: Geheimdienst muss Auskunft geben

Der niedersächsische Verfassungsschutz darf Informationen über eine Linken-Bundestagsabgeordnete nicht geheim halten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Dienstag entschieden. Dem Wohl des Bundes oder des Landes Niedersachsen entstehe kein Nachteil und entgegen der Darstellung des Geheimdienstes würden auch keine verdeckten Informationsquellen gefährdet, wenn die gesamten Akten eingesehen werden können. Die Behörde hatte der Politikerin Auskunft über die sie gesammelten Daten verweigert.  (dapd)