Beratungsprotokoll bei Geldanlagen wird ersetzt

Finanzen Die bisherigen Dokumentationen über Verkaufsgespräche sind oft ungenau

Die Protokolle waren ein Folge der Lehman-Pleite

BERLIN dpa | Das erst vor wenigen Jahren eingeführte und umstrittene Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll wieder abgeschafft werden. Stattdessen sollen Anlageberater ihren Privatkunden künftig eine „Geeignetheitserklärung“ vorlegen, wie aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Verbraucherschützer sind nicht alarmiert. Sie kritisieren schon länger die Qualität der Beratungsprotokolle und hoffen im Zuge neuer EU-Vorgaben auf künftig präzisere Angaben der Banken vor Wertpapiergeschäften.

Beratungsprotokolle wurde 2010 eingeführt – vor allem in Folge der Lehman-Pleite. Verbraucher erhalten seither bei einer Anlageberatung zu Wertpapieren Produktinformationsblätter mit klaren Aussagen über Rendite, Risiko und Kosten. Das Bankprotokoll soll vor Fehlberatungen schützen und die Position des Bankkunden stärken. Zudem sollen Kunden etwas in der Hand haben, um im Zweifel vor Gericht beweisen zu können, wie die Beratung erfolgte. Die Kreditwirtschaft kritisiert die Protokolle als bürokratisch, ohne dass Verbraucher davon einen größeren Nutzen hätten.

Künftig soll auf Grundlage einer neuen EU-Richtlinie eine Erklärung über die „Geeignetheit“ der Empfehlung vor Abschluss des Wertpapiergeschäfts „die erbrachte Beratung nennen sowie erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde“.

Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist man angesichts der Pläne „relativ ruhig“. Beratungsprotokolle hätten ihren Zweck – auch als Haftungsgrundlage bei fehlerhafte Beratung – nicht erfüllt, weil sie in der Praxis oft ungenau und unpräzise gefasst gewesen seien.

Bessere Dokumentationspflichten, nach denen Anlageberater künftig sehr viel präziser Produktempfehlungen geben müssten, seien daher zu begrüßen. „Es liegt eine Chance darin.“ Dies komme aber auf die Umsetzung an. Banken dürfe kein Spielraum für Ungenauigkeiten gewährt werden.