Prozess um vierbeinigen Mitbewohner

Tierhaltung Darf ein Hund in der Wohnung bleiben oder muss er verschwinden? Mieter und Vermieter streiten in Hannover vor Gericht über die Zukunft eines Vierbeiners. Was sagt der Mietvertrag?

Mit Pfotenspuren auf der Treppe und Hundehaaren in der Waschküche hat sich das Amtsgericht Hannover bei seiner Entscheidung beschäftigt, ob Hund Toby in der Wohnung bleiben darf. In dem Zivilstreit musste zudem geklärt werden, wie oft Toby bellt und ob er die Treppenstufen zerkratzt. Rechtlich problematisch ist, dass den Mietern bei der Wohnungsbesichtigung gesagt worden war, dass Hundehaltung verboten ist. Bald darauf aber legten sie sich trotzdem einen Vierbeiner zu, was nicht allen im Haus passte.

Der Hausverwalter sagte am Montag als Zeuge aus, dass im frisch gereinigten Treppenhaus Sandhaufen gelegen hätten. Auch im gerade geharkten Vorgarten seien Hundespuren zu sehen gewesen. Einige Mieter hätten sich bei ihm beschwert. Der Streit landete vor Gericht.

Als Zeugin sagte eine Freundin von Tobys Frauchen vor Gericht aus, sie habe den Hund aus Rumänien geholt, da dieser dort getötet werden sollte. Da sie den Vierbeiner aber aus beruflichen und persönlichen Gründen nicht behalten konnte, habe sie ein neues Zuhause gesucht und ihn schließlich vorübergehend bei ihrer Freundin untergebracht –der Mieterin, die nun auf Zulassung des Hundes in der Wohnung klagt. Diese habe Toby schließlich behalten, da man kein geeignetes Zuhause gefunden habe.

Ein Wohnungseigentümer in dem Mehrparteienhaus schilderte die Fakten hingegen anders: Die klagende Mieterin habe ihm bei einer Einweihungsparty erzählt, sie hätte sich einen kleinen schwarzen Hund im Ausland ausgesucht, den sie sich nun anschaffen wolle. Er selbst sei aber gegen die Hundehaltung im Haus, da die Eigentümergemeinschaft schon vor Jahren beschlossen hatte, die Tierhaltung bei Neuvermietungen zu verbieten. Gestört fühle er sich aber nicht.

Auch drei weitere Mieter sagten aus, dass der Hund nur selten belle und das Treppenhaus auch nicht besonders verschmutzt sei. Sie störe der Hund nicht, erklärten sie Richter Marcus Hettig.

Bei Abschluss des Mietvertrages hatte die neue Mieterin versichert, kein Haustier zu haben. In ihrem Mietvertrag wurde festgehalten, dass sie eine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters braucht, wenn sie Tiere halten will. Dieser Passus war im Vertrag sogar noch unterstrichen worden.

Das sei aber kein generelles Verbot, gab der Richter zu bedenken. Im Mietvertrag stehe eben nicht, dass Haustiere verboten sind. Man müsse nun die Interessen beider Parteien abwägen. Die Mieterin argumentiert, durch den Hund hätten sich ihre gesundheitlichen Probleme erheblich gebessert. Der Vermieter kritisiert, andere Hausbewohner fühlten sich durch ihn gestört.

Ob der Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Tierhaltung zu verbieten, auch für die Mieterin als Dritte bindend sei, sei rechtlich strittig, erklärte der Richter. Ein Urteil will er am 6. November verkünden. (dpa)