Fehlanzeige

WAHRHEIT Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel lässt bundesweit Werbung für das Freihandelsabkommen TTIP schalten. Darin behauptet er Dinge, die nicht stimmen

Pünktlich zur TTIP-Demo am Wochenende schaltete Gabriel die umstrittenen Anzeigen Foto: Theo Schneider

von Ingo Arzt

BERLIN taz | „Liebe Leserinnen und Leser“, begrüßte Sigmar Gabriel auf ganzseitigen Anzeigen in zahlreichen Zeitungen am Wochenende die Leser, auch in der taz. Dann belobigte der Wirtschaftsminister umfassend die Vorteile des Freihandels­abkommens TTIP zwischen der EU und den USA – doch mindestens eine seiner zentralen Aussagen hält der aktuellen Faktenlage kaum stand. Es geht um die bei TTIP umstrittenen privaten Schiedsgerichte. Dort können Investoren Staaten verklagen, oft geht es gegen Umwelt- oder Gesundheitsstandards. Das könnte sich durch TTIP häufen.

Auch auf Gabriels Initiative hin hat die EU-Kommission deshalb einen Vorschlag erarbeitet, der private Schiedsgerichte verhindern soll, „in denen Lobbyisten demokratisch gewählte Regierungen oder Parlamente unter Druck setzen können“, wie es in den Anzeigen hieß. Die EU schlage nun ordentliche Handelsgerichtshöfe vor, und zwar „mit Berufsrichtern“.

Allerdings liegt Gabriel damit falsch. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht keine Berufsrichter vor. Möglich ist auch die Ernennung von „Juristen mit anerkannter Kompetenz“, wie es in dem Verhandlungsvorschlag der EU-Kommission an die USA heißt. Die Linkspartei treibt das auf die Palme: „Die bisher im Schiedsrichter-Geschäft tätigen privaten Anwälte müssen auch zukünftig nicht um ihr reichliches Auskommen fürchten“, sagt Klaus Ernst, Vize-Fraktionschef der Linken. Gabriel verkaufe „die Bevölkerung für dumm, indem er allein von ‚Berufsrichtern‘ spricht“, schimpft er. In einer kleinen Anfrage seiner Fraktion an die Bundesregierung sieht diese nämlich keine Notwendigkeit einer Änderung des Vorschlags der Kommission: Die Verhandlungsposition greife die deutschen Vorstellungen vom Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend auf, heißt es in der Antwort, die der taz vorliegt.

Der Fall:Für Empörung sorgte am Samstag die Attrappe einer Guillotine auf der Anti-TTIP-Demonstration in Berlin. „Pass bloß auf Sigmar!“ war über einem blutverschmierten Beil zu lesen. In Medien und sozialen Netzwerken kam der Vergleich mit Anti-Merkel- und -Gabriel-Galgen bei einer Pegida-Demo auf.

Die Reaktion:Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, erstattete Anzeige wegen der Guillotine. Die anderen Organisatoren der TTIP-Demo schrieben: „Die Darstellung ist widerwärtig und menschenverachtend und hat rein gar nichts mit den Zielen der Demonstration zu tun.“ (ia)

Auch eine Gruppe von TTIP-kritischen Organisationen hat den Kommissionsvorschlag unter die Lupe genommen. Ihr Schluss: Zentrale Probleme privater Schiedsgerichte sind darin nicht ausgeräumt. Beispielsweise soll demnächst das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada verabschiedet werden. Das aber sieht weiter private Schiedsgerichte vor. US-Unternehmen könnten also mit ihren kanadischen Konzerntöchtern EU-Staaten nach den Regeln komplett privater Schiedsgerichte verklagen, selbst wenn TTIP anderes vorsehen sollte: Das Papier der Kommission zu TTIP sieht immerhin eine Berufungsinstanz vor. Zudem dürfen die Richter nicht mehr, wie bisher, von den Konfliktparteien berufen werden.

Darauf macht auch das Bundeswirtschaftsministerium auf taz-Anfrage aufmerksam. „Der Vorschlag sorgt dafür, dass private Investoren notwendige ­parlamentarische Entscheidungen im Allgemeinwohlinteresse nicht über Sonderrechte aushebeln können“, schreibt das Ministerium. „Die Ernennung von Anwälten zu Richtern ist zwar nicht ausgeschlossen“, heißt es. Allerdings würden die Richter öffentlich bestellt – und die Konfliktparteien selbst dürften an der Entscheidung nicht mehr mitwirken.