Privileg für Journalisten

Nach dem Landespressegesetz haben Journalisten ein Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Auf diesem Weg gibt es aber – anders als beim Informationsfreiheitsgesetz – keinen Zugriff auf Original-Dokumente. Vor allem aber können bei kritischen Fragen unwillige Behörden die Auskunft beliebig verzögern. Dann bleibt lediglich eine langwierige Klage vor den Verwaltungsgerichten – nur wenige Medien lassen sich darauf ein. Das neue Gesetz bietet darum auch für recherchierende Journalisten erhebliche Vorteile: Es setzt eine klare Zeitvorgabe für die Antwort, eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden – und bei Problemen hilft der Datenschutzbeauftragte. HEI