Was bisher geschah:

22. März – Die taz berichtet erstmals über den geplanten Rauswurf der Jungdemokraten/Junge Linke aus dem nordrhein-westfälischen Ring Politischer Jugend (RPJ) und die Klage, die die einstige Jugendorganisation der FDP dagegen eingereicht hat. ● 29. Juni – Erste Anfrage an die nordrhein-westfälische Landesregierung. ● 15. Juli – Frage an den RPJ: Wie war vor und nach dem Ausschluss der Jungdemokraten der Verteilungsschlüssel? Antwort von Juso-Geschäftsführer Marc Overmann: „Die Gelder werden prozentual verteilt“, der Schlüssel habe sich durch den Ausschluss „nicht grundlegend“ geändert. Es gebe dafür aber klare Kriterien. ● 19. Juli – Anfrage bei der Landesregierung. Die antwortet, „dass der Ring Politischer Jugend den Verteilerschlüssel selbst festlegt und die Frage daher auch selbst beantworten muss.“ Nachfrage beim RPJ. ● 20. Juli bis Mitte August – Keine Antwort von RPJ und Land, deshalb ein Blick in die Rechenschaftsberichte der Parteien: Hier müssen alle staatlichen Zuschüsse nach Landesverbänden getrennt ausgewiesen werden. Doch ausgerechnet für die Förderung der Jugendverbände gilt eine Ausnahme. Also Besuch beim Vereinsregister Düsseldorf. Dort müssen alle Vereine ein Protokoll mit allen Beschlüssen ihrer Mitgliederversammlungen abgeben. Es stellt sich heraus, dass der RPJ formal ein „nicht rechtsfähiger Verein“ ist, der daher nicht im Vereinsregister eingetragen ist. ● 19. August – Die taz berichtet erneut über den RPJ-Ausschluss der Jungdemokraten, das laufende Gerichtsverfahren und intransparente Geldverteilung. ● 26. August – Juso-Geschäftsführer Overmann teilt mit: „Der RPJ hat sich entschieden, den Verteilungsschlüssel nicht zu veröffentlichen.“ ● 29. August – Mail an alle Vorstandsmitglieder von Jusos, Junger Union, Grüner Jugend und Julis mit der Frage, ob einer von ihnen dennoch den Schlüssel herausgeben möchte. Von insgesamt 40 Personen antwortet niemand. Gleichzeitig: Formaler Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW bei der Landesregierung. ● 2. September – Urteil des Landgerichts Düsseldorf: Der Ausschluss der Jungdemokraten war rechtswidrig; die taz berichtet. Der Verteilungsschlüssel spielte in dem Verfahren keine Rolle. ● 29. September – Die Antwort der Landesregierung trifft ein. Sie sieht sich nach dem Antrag laut Informationsfreiheitsgesetz gezwungen, jetzt doch den Schlüssel herauszugeben. Drei Monate nach der ersten Anfrage ist damit erstmals klar, wie genau das Verteilungskartell der Parteijugenden funktioniert und wer in welcher Höhe profitiert. ● 30. September – Anfrage bei den Vorsitzenden der Parteijugenden: Bisher hieß es, es würde klare Kriterien für die Verteilung der Landesmittel geben (zum Beispiel die Zahl der Mitglieder, das Wahlergebnis der Mutterparteien). Doch dann hätte sich der Verteilungsschlüssel auch regelmäßig ändern müssen. Stattdessen blieb er aber jahrelang unverändert. Wie kann das zusammen passen? ● 26. Oktober – Jungsozialist Overmann erklärt, dass es keine feste Formel für den Verteilungsschlüssel gibt. Die Entscheidung falle bei den jeweiligen Treffen der Vertreter der Mitgliedsverbände im RPJ. Bei deren Diskussion würden die Kriterien zwar eine Rolle spielen, der Schlüssel werde aber nicht regelmäßig angepasst, weil jeder Änderung drei Viertel der Verbände zustimmen müssten. HEI