Zeitplan in Gefahr

Eigentlich hatten CDU und SPD die Wahl von Angela Merkel zur Kanzlerin für den 22. November vereinbart. Vorausgesetzt war dabei, dass die Koalitionsverhandlungen bis zum 12. November abgeschlossen und die Ergebnisse dann von den Parteitagen der Union und der SPD gebilligt werden. Angesichts der aktuellen Turbulenzen kann niemand garantieren, dass dieser Zeitplan eingehalten wird. Das Grundgesetz lässt offen, wann der Bundestag mit der Kanzlerwahl beginnen muss. Es schreibt nur ein mehrstufiges Wahlverfahren vor, bei dem der Bundespräsident im ersten Wahlgang das Vorschlagsrecht besitzt. Spätestens nach zwei Wochen muss ein Kanzler gewählt sein – oder es gibt Neuwahlen. Wann Bundespräsident Horst Köhler die Zweiwochenfrist mit seinem ersten Vorschlag in Gang setzt, ist nicht vorgeschrieben. Sinnvollerweise wird er warten, bis die Koalitionsverhandlungen beendet sind. CHR