Anleger darf Ratingagentur verklagen

KARLSRUHE dapd | Deutsche Anleger können nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig Ratingagenturen auf Schadenersatz verklagen. Die Karlsruher Richter erklärten die Klage eines Rentners aus dem friesischen Varel gegen die US-Ratingagentur Standard & Poor’s (S & P) als statthaft.

Der Mann hatte im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers im Wert von 30.000 Euro gekauft, vier Monate vor ihrem Zusammenbruch. Der Anleger macht geltend, dass er sich auf die Bewertung von S & P verlassen habe, die die Papiere positiv mit der Note „A +“ bewertet hatte. Dabei hätten sich schon im Mai 2008 Probleme abgezeichnet. Deshalb fordert er nun Schadenersatz. Seine Klage ist laut BGH zulässig, weil sein Wohnsitz in Deutschland liege. Das allein begründe die Zuständigkeit deutscher Gerichte.

„Der Nachweis, dass eine Ratingagentur bei ihrer Bewertung handwerkliche Fehler gemacht hat, ist schwierig, denn die Note ist eine Meinungsäußerung und damit nicht angreifbar“, erläuterte Christoph Herrmann, Redakteur bei der Stiftung Warentest. Trotzdem könnte es in diesem Fall klappen. Jetzt geht die Klage an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück.